Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mag. Julia Stöhr – aergo Consulting | Visionshut-Seminar- / Workshop-Veranstaltungen

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Die AGB gelten für alle Kunden. Mag. Julia Stöhr – aergo Consulting (nachfolgend “Veranstalterin” genannt) veranstaltet mit ihrem Unternehmen Workshops, Trainings (nachfolgend „Seminarveranstaltungen“). Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Teilnehmer*in von Seminarveranstaltungen und der Veranstalterin.

Mit ihrer Anmeldung zur bzw. Buchung der Seminarveranstaltung erkennt die Teilnehmer*in diese AGB an. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung der Veranstalterin und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Details zu den Seminaren wie z.B. Pro-gramm, Seminarort, Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Seminarangeboten zu entnehmen.

1. Anmeldung / Anmeldebestätigung

Die Buchung der Seminarveranstaltung erfolgt schriftlich direkt bei der Veranstalterin oder über eine durch sie autorisierte Vermittlerin. Die Teilnehmeranzahl einer Seminarveranstaltung ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung der Veranstalterin oder der autorisierten Vermittlerin zustande. Die Veranstalterin oder autorisierte Vermittlerin ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Seminarveranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Gebühren. Alle Gebühren verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist bei Buchung oder, falls vereinbart, nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Bei Vereinbarung von Ratenzahlung sind der Restbetrag bzw. die Restraten zu den in der jeweiligen Ausschreibung geregelten Fälligkeiten von dem/der Teilnehmer*in ohne zusätzliche Erinnerung seitens der Veranstalterin oder der Vermittlerin zu überweisen. In der Gebühr inbegriffen sind die in den jeweiligen Ausschreibungen bezeichneten Leistungen. Nicht inbegriffen sind etwaige Reise-kosten oder Hotelkosten des/der Teilnehmer*in.

3. Stornierung durch den/die Teilnehmer*in

Stornierungen eines Seminarangebots müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein/e Teilnehmer*in verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Bei Stornierung oder Umbuchung eines/r Teilnehmer*in werden folgende Gebühren erhoben:

bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
weniger als 7 Kalendertage: volle Teilnahmegebühr
bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund): volle Teilnahmegebühr
Stornierung oder Änderung durch die Veranstalterin

Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstalterin die Seminarveranstaltung wie folgt absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist:

bis 48 Stunden vor Beginn des Angebotes bei Angeboten in Form von Tagesver-anstaltungen.

Die Seminarveranstaltung kann jederzeit infolge höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Maßnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung nicht möglich machen, gefährden oder erheblich erschweren. Bei Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall einer Referentin behält sich die Veranstalterin vor, die Seminarveranstaltung räumlich und / oder zeitlich zu verlegen, eine andere Referentin ersatzweise einzusetzen oder die Seminarveranstaltung abzusagen. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Seminarveranstaltung können die Teilnehmer*innen zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Seminarveranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des/r Teilnehmer*in, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht.

4. Urheberrechte und Copyright ©

Allfällige Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des/r Teilnehmer*in ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin zulässig. 

5. Foto- und Videoaufnahmen

Die Veranstalterin kann Foto- oder Videoaufnahmen durchführen, wird dies aber zuvor bekannt geben und die Teilnehmerinnen um Zustimmung bitten. Diese Foto- und Videoaufnahmen können von der Veranstalterin für Werbezwecke verwendet werden. Mit ihrer Zustimmung bestätigt die Teilnehmerin, dass die Rechte an den Bildern bei der Veranstalterin liegen.

6. Haftung

Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte, der Seminarunterlagen sowie die Erreichung des jeweils von dem/r Teilnehmer*in angestrebten Lernziels übernimmt die Veranstalterin Mag. Julia Stöhr – aergo Consulting keinerlei Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und / oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Der/die Teilnehmer*in ist verantwortlich für sich selbst und ihre Handlungen in und außerhalb der Seminarveranstaltung. Versicherung ist Sache der Teilnehmerin. Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalterin auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Seminarveranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.

7. Datenschutz

Die Veranstalterin verpflichtet sich zum Schutz der von den Kund*innen gesammelten Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Die Veranstalterin bearbeitet die von der Kundin übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages, zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringerinnen für die gebuchten Seminarveranstaltungen sowie zur Versendung von Newslettern über neue Angebote. Der/die Teilnehmer*in erklärt sich mit in dieser Ziffer beschriebenen Datenbearbeitungen und Datenbekanntgaben einverstanden.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Gmunden bzw. Wels

 

Stand 1. Juli 2021